Zur rechtlichen Qualifikation des Vorfalls als versuchte vorsätzliche Tötung und den diesbezüglichen Tatverdacht wird auf die Erwägung 3.2 im Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau SBK.2023.164 vom 19. Juni 2023 verwiesen. In Anbetracht dessen, dass das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 16. Mai 2023 wegen desselben Vorwurfs das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 10. Mai 2023 abwies und die Haft bis am 14. August 2023 verlängerte, womit es von einem dringenden Tatverdacht ausging, und die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Verfügung mit