4.2.6.4. Dem Beschwerdeführer werden Delikte gegen Leib und Leben am 21. April 2023 (Raufhandel, ev. Angriff) und am 14. August 2022 (versuchte schwere Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) vorgeworfen, wobei zumindest die Beteiligung des Beschwerdeführers an der Tat vom 21. April 2023 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht (vgl. E. 4.2.6.2 hiervor). Daneben ist dem Strafregisterauszug des Beschwerdeführers vom 2. Mai 2023 zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 9. Dezember 2021 durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau insbesondere wegen mehrfachen Raufhandels