Bericht zur vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers vom 22. April 2023: "Durch die Berichtsperson wurde ebenfalls ein auffälliger Fingerring […] an der rechten Hand getragen […]"). Dem Beschwerdeführer wurde bei der Inhaftierung vom 22. April 2023 in Aarau denn auch ein silberner Fingerring abgenommen (Merkblatt Inhaftierung vom 22. April 2023, act. 20), welcher beim Eintritt ins Zentralgefängnis Lenzburg vom 2. Mai 2023 als silberner Fingerring "mit rotem Stein" bezeichnet wurde (Merkblatt Inhaftierung vom 2. Mai 2023, act. 86). D. erwähnte sodann