Weiter ist zu beachten, dass offenbar auch D. gegenüber der Kantonspolizei Aargau bereits am 21. April 2023 eine tätliche Auseinandersetzung zur Tatzeit zwischen zwei Personen und dem Opfer bestätigte, werden seine Aussagen im bereits erwähnten Bericht zur vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers doch wie folgt wiedergegeben: