Dabei erlitt das Opfer offenbar eine Kopfprellung ("Kontusio capitis") mit einer Riss-Quetschwunde und eine Prellung am linken Zeigefinger ("Kontusio Dig II links"), während die von der Vorinstanz ebenfalls als Folge der fraglichen Auseinandersetzung erwähnte Nasen- und erweiterte Jochbeinfraktur bereits vorbestehend waren, was sich ohne Weiteres daraus ergibt, dass diese Diagnosen im ambulanten Austrittsbericht des Kantonsspital Aarau vom 22. April 2023 mit dem Zusatz "Status nach" versehen waren.