Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau gegenstand vom 5. Mai 2023 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren insbesondere wegen Angriffs, evtl. Raufhandels, vom Freitag, 21. April 2023, in Aarau. 2. Der Beschwerdeführer wurde am 2. Mai 2023 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 5. Mai 2023 bis einstweilen am 2. August 2023 in Untersuchungshaft versetzt.