Auch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat ein Interesse an einer raschen Begutachtung und beantragte die 3-monatige Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der für das Gutachten benötigten Zeit (vgl. Haftanordnungsantrag S. 13). Die Gutachterin sicherte der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm offenbar zu, spätestens bis am 22. Juni 2023 eine Vorabstellungnahme zur Thematik Gefährlichkeit/Ersatzmassnahmen (Ziff. 2.2.8 der Fragen) einzureichen.