Auch der Umstand, dass gemäss Krankenakten das organische Psychosyndrom rückläufig sei, spricht nicht gegen eine schlechte Prognose, zumal die vorhandenen Unterlagen aus dem Jahr 2022 stammen, der aktuelle Stand unklar ist und eine neue Begutachtung vorzunehmen ist. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden, was passiert, wenn der Beschwerdeführer tatsächlich realisiert, dass endgültig keine Liebesbeziehung zu B. entstehen wird. Bisherige Kontakt- und Annäherungsverbote haben keinen Erfolg gebracht.