DD aktuelle psychosoziale Belastungssituation). Ausgewiesen sind klinisch zudem auch Gedächtnisstörungen, eine Wesensveränderung mit erhöhter Reizbarkeit und Impulsivität sowie Schlafstörungen (Bericht des Neurozentrums Aarau vom 29. April 2022). Der Beschwerdeführer selber sprach von Wahnvorstellungen (Einvernahme vom 4. Februar 2023, Beilage 28 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm). Sein diesbezüglicher späterer Widerruf (vgl. Hafteröffnungsprotokoll vom 25. April 2023, Frage 49, Beilage 33 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm) – nach vorgängiger Bestätigung der Wahnvorstellungen – muss als Schutzbehauptung gewertet werden.