Der krankhafte Liebeswahn des Beschwerdeführers weist mittlerweile auch eine sexuelle Komponente auf (vgl. hierzu die E-Mails vom 1. April 2023 mit Fotos seines Penis bzw. Darstellung seiner sexuellen Gelüste/Praktiken). In diesem Zusammenhang sprach der Beschwerdeführer auch von einer Bestrafung von B. mit hartem Sex und Zufügung von Schmerzen (vgl. E-Mail des Beschwerdeführers vom 8. April 2023, Beschwerdeantwortbeilage 2). Vordergründig äusserte sich der Beschwerdeführer zwar dahingehend, dass er B. nur beschützen wolle, falls ihr jemand wehtue (Beschwerde S. 11). Es ist allerdings fraglich, wie lange er B. noch "schützen" wird.