4.4.2. Dem Beschwerdeführer wird im vorliegenden Strafverfahren insbesondere eine "Stalking-Serie" zur Last gelegt, die spätestens im Januar 2022 begonnen und erst mit seiner Festnahme am 25. April 2023 ihr Ende gefunden hat. Bei den vom Beschwerdeführer mutmasslich verübten Straftaten ist im Verlaufe der Zeit eine Steigerung in der Intensität und Häufigkeit eingetreten, insbesondere nach Einreichung der Strafanzeige im Dezember 2022. Der krankhafte Liebeswahn des Beschwerdeführers weist mittlerweile auch eine sexuelle Komponente auf (vgl. hierzu die E-Mails vom 1. April 2023 mit Fotos seines Penis bzw. Darstellung seiner sexuellen Gelüste/Praktiken).