Generell ergebe sich aus den Patientenakten, dass sich sein Gesundheitszustand verbessert habe. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass der Beschwerdeführer zu jener Zeit durch private Probleme und Schlafstörungen stark belastet gewesen sei. Unter diesen Umständen wäre es ungewöhnlich, wenn er keine erhöhte Reizbarkeit oder Impulsivität aufgewiesen hätte.