4.2.5. In der Stellungnahme vom 8. Juni 2023 führte der Beschwerdeführer aus, in seinen Patientenakten seien keinerlei Hinweise auf eine schlechte Legalprognose zu finden. Auch wenn er zu Beginn der Untersuchungen teilweise aufgebracht und angespannt gewesen sei, so werde im Bericht festgehalten, dass er sich innert kurzer Zeit wieder beruhigt habe. Dies spreche gegen eine Gefährlichkeit. Die Krankenakten würden einzig belegen, dass er schwere Verletzungen erlitten und sich davon sehr rasch erholt habe. Generell ergebe sich aus den Patientenakten, dass sich sein Gesundheitszustand verbessert habe.