Er leide an einer konzentrativen Minderbelastbarkeit, Gedächtnisstörung und Wesensveränderung mit erhöhter Reizbarkeit und Impulsivität. Er sei vom Wesen her viel ungeduldiger und aggressiver als früher. Die edierten Patienten-/Krankenakten des Beschwerdeführers würden die in der Beschwerdeantwort erläuterte schlechte Legalprognose bestätigen.