, was sie bei Stalking machen könne (vgl. dazu ihr Stalking-Tagebuch, Beilage 3 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, sowie Beschwerdeantwortbeilage 7). Strafanzeige machte bzw. Strafantrag stellte sie erst am 16. Dezember 2022 (vgl. Beilagen 1 und 2 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm). Der Beschwerdeführer gibt selber zu, dass sich die Kontakte ab Dezember 2022 wieder intensiviert hätten (Beschwerde S. 7).