Die erste Korrespondenz mit B. sei Mitte Januar 2022 erfolgt. Er habe ihr (nur) viermal Geschenke gegeben. Er habe ihr nicht täglich aufgelauert und sie nicht verfolgt. Er sei lediglich an ihrem (ehemaligen) Wohnort vorbeigefahren. Er habe sie zu keinem Zeitpunkt beeinflussen oder ihr ein bestimmtes Verhalten abnötigen wollen. Er habe ausschliesslich seine Gefühle offengelegt und darauf gehofft, dass diese Gefühle von ihr erwidert würden, was nicht der Fall gewesen sei, was er inzwischen auch eingesehen und akzeptiert habe.