-3- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Parteientschädigung zu Lasten der Staatsanwaltschaft bzw. des Kantons Aargau." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2023 um Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kostenfolgen. 3.3. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 30. Mai 2023 zur Beschwerdeantwort Stellung. 3.4. Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm ergänzend zu ihrer Beschwerdeantwort diverse Unterlagen ein.