Für das Führen des Beschwerdeverfahrens mit Verfassen der Rechtsverzögerungsbeschwerde und der Stellungnahme vom 8. Juni 2023 erscheint ein zeitlicher Aufwand von total 4 Stunden, welcher aufgrund der geringen -7- Komplexität mit Fr. 200.00 pro Stunde zu entschädigen ist, angemessen. In zusätzlicher Berücksichtigung einer Auslagenpauschale von praxisgemäss 3 % sowie der Mehrwertsteuer (7.7 %) beläuft sich der angemessene Gesamtaufwand auf (gerundet) Fr. 890.00. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass eine Rechtsverzögerung stattgefunden hat.