Ausgehend davon, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wie von ihr in der Beschwerdeantwort vorgebracht noch im Juni 2023 ein Gutachten in Auftrag geben will, liegt somit eine Untätigkeit von knapp 17 Monaten bzw. – bezeichnet man die Erstellung des Polizeirapports, welcher am 3. Mai 2022 bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einging, nicht als Untätigkeit – von rund 14 Monaten, vor. Die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hierfür angegebenen Gründe (E. 2.2 hievor) rechtfertigen nach der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Verzögerung nicht.