2.3. In der Stellungnahme vom 8. Juni 2023 bringt der Beschwerdeführer vor, die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führe aus, dass die Dauer des Strafverfahrens auf die "umfangreichen Beweiserhebungen" zurückzuführen sei. Seit dem 8. Februar 2022 habe aber keine einzige Beweiserhebung mehr stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm halte fest, dass sie noch diesen Monat ein Gutachten in Auftrag geben wolle. Damit belege sie in ultimativer Form die eingetretene massive Rechtsverzögerung. Dieses Gutachten hätte schon lange in Auftrag gegeben werden können und müssen und nicht erst 16 Monate nach der letzten Beweiserhebung.