Hierfür werde sie noch diesen Monat zunächst ein Gutachten in Auftrag geben, das Aufschluss darüber gebe, ob insbesondere der Werkplatz gesetzeskonform und die Betriebsorganisation zweckmässig gewesen seien. Anschliessend werde mindestens der Beschwerdeführer abschliessend einzuvernehmen sein.