Haftfälle seien von Gesetzes wegen zu priorisieren. Dies sei auch der Grund, weshalb seit Eingang des Polizeirapports bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 3. Mai 2022 das Verfahren noch nicht zur Anklage gebracht worden sei. Gesamthaft betrachtet liege daher gerade noch keine Rechtsverzögerung vor. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei bemüht, das Strafverfahren so rasch als möglich zur Anklage zu bringen. Hierfür werde sie noch diesen Monat zunächst ein Gutachten in Auftrag geben, das Aufschluss darüber gebe, ob insbesondere der Werkplatz gesetzeskonform und die Betriebsorganisation zweckmässig gewesen seien.