2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt in der Beschwerdeantwort im Wesentlichen aus, es sei nachvollziehbar, dass jede Partei im Rahmen eines Strafverfahrens ihren Fall als den wichtigsten erachte. Nicht gänzlich von der Hand zu weisen sei, dass das Strafverfahren schon eine gewisse Weile andauere, was insbesondere auf die umfangreichen Beweiserhebungen zurückzuführen sei. Es liege in der Natur der Sache, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bei notorisch knappen Ressourcen bei der Abarbeitung ihrer Fälle zwangsläufig Prioritäten setzen müsse. Haftfälle seien von Gesetzes wegen zu priorisieren.