Voraussichtlich solle noch im November 2022 die Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers erfolgen. Nachdem dieser Termin verstrichen sei, habe sich der Beschwerdeführer mehrfach telefonisch an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gewendet. Dies auch deshalb, weil er mittlerweile vor einer Tätigkeit im Sicherheitsbereich stehe und der Vermerk einer laufenden Strafuntersuchung dabei ein entsprechendes Hindernis darstelle. Weil die telefonischen Interventionen nicht gefruchtet hätten, habe er am 1. März 2023 und am 12. April 2023 schriftlich nachgefragt. Wiederum sei keine Reaktion erfolgt. -4-