Weitere vier delegierte Einvernahmen hätten am 20. Dezember 2021 stattgefunden. Der Beschwerdeführer habe daraufhin am 22. Dezember 2021 die Einstellung des Verfahrens verlangt. Eine Reaktion darauf sei bis heute unterblieben. Seit der letzten Einvernahme am 8. Februar 2022 ruhe das Verfahren. Der Beschwerdeführer habe sich am 21. September und am 5. Oktober 2022 telefonisch nach dem Stand der Dinge erkundigt. Es sei ihm bestätigt worden, dass seit dem 8. Februar 2022 keine weiteren Verfahrensschritte erfolgt seien. Voraussichtlich solle noch im November 2022 die Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers erfolgen.