2. 2.1. Der Beschwerdeführer bringt in der Sache im Wesentlichen vor, Grundlage des Strafverfahrens bilde ein Arbeitsunfall vom 13. Oktober 2021. Dabei sei es auf dem Gelände der C. AG […] an der X-Strasse in Q. zu einem Unfall mit Todesfolge für einen Mitarbeiter gekommen. Infolge Verdachts einer strafrechtlich relevanten pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit sei gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet worden. Die Kantonspolizei Aargau habe sehr effizient und zielgerichtet reagiert und bereits am 13. und 14. Oktober 2021 drei Einvernahmen durchgeführt. Weitere vier delegierte Einvernahmen hätten am 20. Dezember 2021 stattgefunden.