3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm mit folgenden Anträgen ein: " 1. Es sei festzustellen, dass in dem gegen den Beschwerdeführer hängigen Strafverfahren eine Rechtsverzögerung stattgefunden hat. 2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei anzuweisen, den Verfahrensabschluss bis zu einem vom Obergericht festzusetzenden Datum mitzuteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."