teln (vgl. Beschwerdeantwort Ziff. 1.4 S. 3). Zudem bestünde die Möglichkeit, die beiden Zugbegleiter, welche das Geschehen nach Angabe des Beschwerdeführers beobachten konnten, als Zeugen einzuvernehmen. Das Polizeikommando Aargau bekam von der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm genau diesen Auftrag, nämlich die Täter 1 und 2 gemäss Strafanzeige (und somit u.a. C. als denjenigen, welcher dem Beschwerdeführer den Weg versperrte) zu ermitteln und zu befragen und allfällige Zeugen zu ermitteln (vgl. Ermittlungsauftrag vom 5. Dezember 2022). Diesen Ermittlungsauftrag führte die Kantonspolizei Aargau nicht vollständig aus, wie sich aus dem Vollzugsbericht vom 15. Februar 2023 ergibt.