Es bestünde die Möglichkeit, die damaligen Zugbegleiter als Zeugen einzuvernehmen. Der Kondukteur habe den Vorgang aus sehr geringer Distanz mitverfolgen können und auch seine Arbeitskollegin habe das Geschehen beobachtet. Angesichts des Umstands, dass es bei ihm zu einer schweren Körperverletzung gekommen sei, halte er den Aufwand für solche Einvernahmen für angemessen. Weiter hoffe er, dass auch seine übrigen Strafanträge und -anzeigen beurteilt werden könnten.