habe, C. bedauerlicherweise einen Schlag verpasst zu haben. Angesichts der Schwere der sehr wahrscheinlich bleibenden Verletzung an seinem rechten Auge, die durch den massiv unangemessenen Gegenangriff in Überzahl erfolgt sei, sei es ihm wichtig, die offensichtlich gefährlichen und rücksichtslosen Beschuldigten einer Strafe zuzuführen, um möglicherweise einen Lerneffekt herbeizuführen. Im Falle von B. sei dies bereits geschehen, wofür er den Strafverfolgungsbehörden dankbar sei.