3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 16. Mai 2023 auf, innert 10 Tagen ab (am 20. Mai 2023 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 800.00 zu leisten. Der Beschwerdeführer leistete diese Sicherheit am 30. Mai 2023. 3.3. Die Staatanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 7. Juni 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.