3. 3.1. Gegen diese ihm am 1. Mai 2023 zugestellte Sistierungsverfügung erhob A. mit Eingabe vom 10. Mai 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde mit dem Antrag, die Sistierung der Strafuntersuchung sei aufzuheben und der inzwischen identifizierte Täter 1, C., sei schuldig zu sprechen und zu bestrafen wegen mehrfacher Beschimpfung, Nötigung, schwerer Körperverletzung, eventualiter versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung. Er hielt an der Konstituierung als Privatkläger fest.