2. Die Staatanwaltschaft Zofingen-Kulm verfügte am 5. April 2023 die Sistierung der Strafuntersuchung gegen die zweite unbekannte Täterschaft wegen einfacher Körperverletzung/Tätlichkeiten zum Nachteil von A. Die Sistierungsverfügung wurde am 6. April 2023 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.