1.2. Die Staatanwaltschaft Zofingen-Kulm beauftragte am 5. Dezember 2022 das Polizeikommando Aargau mit der Ermittlung der Personalien der unbekannten Täterschaft (Täter 1 und 2) und allfälliger Zeugen sowie der Befragung der Täter 1 und 2 als beschuldigte Personen und von A. als Privatkläger. 1.3. Die Kantonspolizei Aargau hat am 18. Januar 2023 A. und am 28. Januar 2023 B. einvernommen. Letzterer gab zu, auf den flüchtenden A. eingeschlagen zu haben. Dieser habe zuvor seinen Kollegen C. geschlagen, weil dieser A. den Weg versperrt habe. B. stellte gegen A. Strafantrag.