Zofingen-Kulm über den Fristenlauf gehabt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_53/2019 E. 5.2 mit Hinweisen; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1C_699/2021 vom 10. Oktober 2022 E. 1.1). Der Beschwerdeführer durfte nicht in guten Treuen annehmen, die zweite Zustellung mit der Versandmethode A-Post Plus habe eine neue Rechtsmittelfrist ausgelöst. Die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes sind damit nicht gegeben.