2. Es seien dem Beschwerdeführer sämtliche Gegenstände (PW Audi […]; 2x Mobiltelefone Apple iPhone; 3x SIM-Karten) ohne vorgängige Durchsuchung zurückzugeben und allfällige bereits erstellte Datenkopien seien ohne vorgängige Durchsuchung zu vernichten. 3. Es seien die Akten des Strafverfahrens von Amtes wegen beizuziehen und der Unterzeichneten anschiessend zur Einsichtnahme zuzustellen. 4. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.