3. 3.1. Gegen diesen dem Beschwerdeführer – gemäss eigener Ausführung – am 29. April 2023 zugestellten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 9. April 2023 erhob dieser mit Eingabe vom 9. Mai 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm vom 9. April 2023 vollumfänglich aufzuheben.