1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 19. Mai 2022 aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft wird angewiesen, allfällig bereits entnommene Proben und weiteres Analysematerial zu vernichten sowie die Löschung des allfällig bereits erstellten DNA-Profils und des allfällig darauf basierenden Eintrags im DNA-Profil-Informationssystem zu veranlassen. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos von der Geschäftskontrolle abgeschrieben, soweit darauf einzutreten ist. Zustellung an: […]