Aber auch hinsichtlich des Tatvorwurfs der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie des Erwerbs oder Besitzes von Gewaltdarstellungen und des Eigenkonsums von harter Pornografie ist nicht ersichtlich, inwiefern die Erstellung eines DNA-Profils der Klärung des Sachverhalts dienen könnte. Beim Tatvorwurf einer (versuchten) Vergewaltigung kann ein DNA-Profil zwar unter Umständen zur Aufklärung der Tat beitragen. Dies aber nur in Fällen, wo die Ermittlung einer unbekannten Täterschaft infrage steht. Dies ist hier indessen nicht der Fall. Den Akten kann entnommen werden, dass die Anzeigeerstatterin – die nach eigenen Angaben mit dem -8-