4. In der Beschwerdeantwort führt die Kantonale Staatsanwaltschaft zusammengefasst aus, der Beschwerdeführer sei am 18. April 2017 vom Strafgericht des Kantons Basel-Stadt unter anderem wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, betrügerischen Konkurses, Pfändungsbetrugs, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten (davon 14 Monate bedingt) verurteilt worden. Es scheine, er habe sich davon nicht abschrecken lassen und habe nahtlos mit seinen mutmasslichen deliktischen Handlungen weitergemacht.