" 1. Es sei die Verfügung/Verfahrenshandlung der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. Mai 2022 vollumfänglich aufzuheben und die Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils sei für ungültig resp. bundesrechtswidrig zu erklären. 2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, allfällig bereits entnommene Proben umgehend zu vernichten sowie allfällige bereits erstellte Profile umgehend zu löschen und aus sämtlichen Datenbanken zu entfernen.