2. Am 19. Mai 2022 – damals wurde gegen den Beschwerdeführer erst wegen des Verdachts der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung ermittelt – ordnete die Kantonale Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Pro- fils an und wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung eines Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 5. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: