4. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Im Fall eines Unterliegens sei dem Beschwerdeführer im vorliegenden Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung resp. die amtliche Verteidigung mit dem Unterzeichneten zu bewilligen." Überdies stellte der Beschwerdeführer folgenden Verfahrensantrag: " Verfahrensantrag Es sei dem Beschwerdeführer insofern ein Replikrecht zu gewähren, als im Gelegenheit zu geben ist, auf eine Vernehmlassung oder Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zur vorliegenden Beschwerde zu replizieren."