2.2. Nachdem der Beschwerdeführer die Siegelung verlangt hatte, ersuchte die Kantonale Staatsanwaltschaft am 11. November 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau um Entsiegelung. Mit Verfügung vom 13. April 2023 verfügte das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung sämtlicher Daten des beschlagnahmten Mobiltelefons Apple i-Phone 13 Pro soweit sie nicht Schlagwörter enthielten, die auf die Anwälte oder den Arzt des Beschwerdeführers hindeuteten. Hinsichtlich der Daten der Videoanlage Hikvision Netzwerk-Rekorder verfügte es die Entsiegelung der am 16. Juli 2022 zwischen 06:00 und 11:20 Uhr erstellten Daten. Im Übrigen verweigerte es die Entsiegelung.