2. 2.1. Am 1. November 2022 erliess die Kantonale Staatsanwaltschaft in Bestätigung einer vorgängigen mündlichen Anordnung einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl. In diesem wird festgehalten, dass eine Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschwerdeführers durchzuführen ist und Gegenstände, die als Beweismittel gebraucht werden, zu beschlagnahmen sind. Überdies wird in diesem Befehl angeordnet: " Sicherung von: - Videoanlage des Beschuldigten, - Mobiltelefon des Beschuldigten."