Nach eigenen Angaben hat das Bezirksgericht Muri dabei nicht ausgeschieden, welcher Aufwand der zugesprochenen Entschädigung auf das vorliegende Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 31. Januar 2023 entfallen ist (Schreiben des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Muri vom 30. Mai 2023). Gestützt auf diese Erläuterungen des Bezirksgerichts Muri sind die Kosten der freigewählten Verteidigung für das vorliegende Beschwerdeverfahren von der dem Beschwerdeführer vom Bezirksgericht Muri zugesprochenen pauschalen Entschädigung von Fr. 5'000.00 mitumfasst.