Die Entschädigung im Umfang von Fr. 5'000.00 sei aus der Überlegung heraus erfolgt, dass der amtliche Verteidiger durch die Mandatierung der freigewählten Verteidigerin einen Minderaufwand gehabt habe, so dass diese bei der amtlichen Verteidigung erfolgten "Einsparungen" der freigewählten Verteidigung zu entschädigen gewesen seien. Nach eigenen Angaben hat das Bezirksgericht Muri dabei nicht ausgeschieden, welcher Aufwand der zugesprochenen Entschädigung auf das vorliegende Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 31. Januar 2023 entfallen ist (Schreiben des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Muri vom 30. Mai 2023).