431 StPO). Dies hat das Bezirksgericht Muri mit Urteil vom 25. Mai 2023 auch getan (vgl. Dispositiv- Ziffern 7.1 und 7.2), weshalb auf den diesbezüglichen Antrag – wenn das vorliegende Verfahren nicht gegenstandslos geworden wäre – ohnehin nicht einzutreten wäre. -6-