3.8. Mit Eingabe vom 16. Juni 2023 liess sich der Beschwerdeführer zur Stellungnahme des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Muri vom 30. Mai 2023 vernehmen und erklärte, vollumfänglich an den Anträgen der Eingabe vom 7. Juni 2023 festzuhalten. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: