3.7. Mit Stellungnahme vom 7. Juni 2023 liess der Beschwerdeführer der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Kostennote vom 7. Juni 2023 zukommen und stellte folgende Anträge: -5- " 1. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens seien vollumfänglich vom Staat zu tragen. 2. Die Kosten der Verteidigung seien vollumfänglich vom Staat zu tragen. 3. Für die zu Unrecht ausgestandene Sicherheitshaft sei A. mit CHF 200.00 / Tag zu entschädigen. 4. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWST) zu Lasten des Staates."